Recht | Familienrecht | Versorgungsausgleich

Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Marl
   02365 42475



Anfahrt

Versorgungsausgleich zur Sicherung im Alter

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf den Versorgungsausgleich am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Mit dem Versorgungsausgleich sichern Sie sich für`s Alter ab

Was gleicht der Versorgungsausgleich aus?

Liebe Mandanten,

 

nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, § 1587 BGB. Die Komplexität des Verfahrens zum Versorgungsausgleich ergibt sich schon alleine aus der Bestimmung, dass sich im deutschen Recht ein eigenes Gesetz hierzu findet: Das Versorgungsausgleichsgesetz, das 2009 in seiner derzeitigen Form in Kraft trat. In 54 Paraphen finden sich Rechtsgrundlagen für alle Eventualitäten und Fragen, die im Zuge eines Scheidungsverfahrens zur Folgesache Versorgungsausgleich auftreten können.

Ausgeglichen werden beim Versorgungsausgleich laut deutschem Recht dabei lediglich Positionen und Versorgungsansprüche -private oder gesetzliche-, die die Ehegatten während der Ehezeit erwarben. Die Ansprüche sind zwischen den getrenntlebenden Eheleuten zu gleichen Teilen aufzusplitten, sodass beide gleichermaßen von den Anwartschaften auf Altersvorsorge profitieren können. Der Versorgungsausgleich findet ebenfalls statt, wenn einer oder beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Leistungen aus der Rentenkasse erhalten.

Nach § 3 Abs. 1 VersAusglG ist als Beginn der Ehezeit der erste Monat der Eheschließung  und als Ende der letzte Tag des Monats vor der Rechtshängigkeit der Scheidung. Die Scheidung ist rechtshängig, wenn der Scheidungsantrag dem Antragsgegner zugestellt wurde. Eine Änderung der Ehezeit ist nicht möglich. Zum Beispiel: Peter und Johanna heiraten am 23.12.2004. Der Scheidungsantrag wurde Peter am 27.03.2015 zugestellt. Im Versorgungsausgleich ist die Ehe der beiden dann wie folgt definiert: 01.12.2004 und bis 31.03.2015.

 

Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Sabine Hermann

&

Ulrike Ludolf

&

Silke Werner

Ihre Rechts­an­wäl­te in Marl, Kreis Recklinghausen

Fach­an­wäl­te für Fa­mi­li­en­recht

Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

Dieser Service wird aktuell vorbereitet.

Wem gehört was? Vermögensausgleich leicht gemacht

v.l.n.r Fachanwälte Ulrike Ludolf, Sabine Hermann und Silke Werner

Wenn es um den Versorgungsausgleich geht, sind Sie bei uns genau richtig! Drei Fachanwälte für Familienrechtkümmern sich um Ihren Versorgungsausgleich. Unsere Mandanten kommen aus dem gesamten Kreis Recklinghausen zu uns. Wir vertreten Sie im gesamten Ruhrgebiet und überall in NRW.

Drei Fachanwältinnen für Familienrecht, ein Ziel: Bestmögliche Beratung und Vertretung in Familienangelegenheiten.

Wir kümmern uns um Ihren Versorgungsausgleich.

 
mrl-sahe 2024-10-04 wid-57 drtm-bns 2024-10-04